Allgemeine Geschäftsbedingungen
von EDV-Collge
Inh. Ing.Franz Schweifer
7100 Neusiedl am See, Oberer Kirchberg 50
1. Leistungen:
EDV-Collge erbringt, je nach Beauftragung durch den Kunden, folgende Leistungen:
- Standardsoftware und Entwicklung individueller Software
- Beratung im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Leistungen
- SW-Wartung im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Leistungen
- Trainings für EDV-Anwendungen
- Verkauf von Hardware
Der Umfang der von EDV-College im Einzelfall zu erbringenden Leistungen richtet sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung von EDV-College.
2. Geltungsbereich dieser AGB:
EDV-College erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Diese AGB gelten für alle in Punkt 1 genannten Leistungen. Die Geltung allfälliger AGB des Kunden wird hiermit einvernehmlich ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn sie dem Inhalt dieser AGB nicht entgegenstehen. Änderungen der AGB des Kundewn werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, wofür für EDV-College ausschließlich die firmenmäßige Zeichnung erforderlich ist. Im Fall eines gesondert abzuschließenden Wartungsvertrages gelten ebenfalls die AGB von EDV-College.
3. Vertragsabschluss
Angebote von EDV-College gelten freibleibend. Ein Vertrag zwischen EDV-College und dem Kunden kommt erst zustande, wenn EDV-College das Angebot des Kunden schriftlich angenommen hat oder eine Auftragsbestätigung an den Kunden geschickt hat.
EDV-College ist nicht verpflichtet, auf Angebote des Kunden zu antworten oder solche anzunehmen. Änderungen des Angebotes in der Auftragsbestätigung gelten als genehmigt und der Vertrag somit entsprechend der Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Kunde der vom Angebot abweichenden Auftragsbestätigung nicht binnen 7 Tagen widerspricht. Nachträgliche Änderungen des Auftrags durch den Kunden oder Zusatzaufträge müssen gesondert vereinbart werden und werden gesondert verrechnet.
4. Lieferort, Transportkosten, Transportversicherung
Sofern kein Lieferort vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der EDV-College, 7100 Neusiedl am See, Oberer Kirchberg 50.
Im Fall der Vereinbarung eines anderen Erfüllungsortes hat EDV-College die Wahl des Transportmittels. EDV-College ist berechtigt, die Transportkosten gesondert in Rechnung zu stellen. EDV-College ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen.
5. Zeit (Lieferfrist)
Es gilt die vertraglich vereinbarte Lieferfrist. Überschreitungen der Lieferfrist von höchstens 10 Tagen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder sonstige Ansprüche geltend zu machen.
Trifft EDV-College an der Überschreitung der Lieferfrist über eine Woche hinaus kein grobes Verschulden und gibt EDV-College dem Kunden diesen Umstand innerhalb einer Woche ab der vereinbarten Lieferfrist bekannt, so verlängert sich die Lieferfrist um die angemessene Dauer. EDV-College ist zu Teillieferungen berechtigt.
6. Preise, Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden
Die vereinbarten Preise sind, soweit nicht Anderes ausdrücklich vereinbart wird, Nettopreise, daher zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. EDV-College ist zu Änderungen des vereinbarten Preises berechtigt, wenn diese auf einen erhöhten Aufwand oder auf Preiserhöhungen auf vorgelagerten Produktionsstufen zurückzuführen sind und die Erhöhung 20% des vereinbarten Preises nicht überschreitet. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist 7100 Neusiedl am See, Oberer Kirchberg 50.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von EDV-College sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug fällig. EDV-College ist berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
EDV-College ist berechtigt, Zahlungen des Kunden ohne Rücksicht auf Widmung auf andere offene Forderungen gegen den Kunden anzurechnen. Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen der EDV-College ist ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum der EDV-College. Der Kunde ist nicht berechtigt, vor der vollständigen Kaufpreiszahlung über die Ware bzw. Leistungen zu verfügen.
9. Verzugsfolgen (Verzugszinsen, Mahnspesen)
Im Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen von 12 % p.a. als vereinbart. Der Kunde ist in diesem Fall außerdem verpflichtet, die Mahnspesen von EUR 5,00 pro Mahnung sowie die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibung durch einen Rechtsanwalt von EDV-College zu zahlen. EDV-College ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden weitere, noch nicht erbrachte Leistungen – auch solche aus anderen Verträgen – bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen EDV-College aus der Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechtes geltend zu machen.
Vereinbarte Preisnachlässe werden mit Eintritt des Zahlungsverzuges unwirksam. EDV-College ist berechtigt, Differenzbeträge aus Preisnachlässen in diesem Fall nachträglich zu verrechnen.
10. Vertragsrücktritt
EDV-College ist berechtigt, vor der vollständigen Erbringung seiner Leistungen vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
11. Schadenersatz
EDV-College haftet ausschlieslich für grobes Verschulden. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
12. Datenschutz
EDV-College ist verpflichtet, durch den Auftrag bekannt werdende Betriebsgeheimnisse des Kunden geheim zu halten. EDV-College erhält vom Kunden zur Durchführung des jeweiligen Auftrages Daten, z.B. aus Datensicherungen oder Sicherungskopien (Backups). EDV-College ist verpflichtet, diese Daten geheim zu halten und nach Beendigung des Auftrages und allenfalls erfolgter Rücksicherung zu löschen. EDV-College haftet nicht für die Aufbewahrung dieser Daten nach Beendigung des Auftrages und übernimmt keinesfalls die dem Kunden gesetzlich obliegende Aufbewahrung von Daten.
13. Lieferung von Hardware und (Standard-) Software
Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gilt für die Entwicklung und Lieferung von Hardware und Standard-Software folgendes:
13.1. Urheberrecht
Der Kunde erwirbt die von EDV-College gelieferte Standard-Software zu den Bedingungen der Lizenz des jeweiligen Lizenzgebers und verpflichtet sich, die sich daraus ergebenden Pflichten gegenüber dem Lizenzgeber einzuhalten und EDV-College im Fall der Nichteinhaltung schad- und klaglos zu halten.
13.3.Gewährleistung, Mängelrügen
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Wird die Ware nicht innerhalb einer Woche ab Übergang der Gefahr vom Kunden schriftlich gerügt, gilt sie als genehmigt.
Der Kunde ist nach erfolgter Mängelrüge verpflichtet, Weisungen der EDV-College betreffend die Abwicklung der Gewährleistung, insbesondere die Begutachtung der Ware durch EDV-College zu befolgen. Bei Missachtung von Weisungen von EDV-College verfällt der Gewährleistungsanspruch und ist EDV-College berechtigt, die daraus entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. Das Recht auf Preisminderung wird ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht – auch nicht teilweise – berechtigt, den Kaufpreis im Gewährleistungsfall zurückzuhalten.
14. Sonderbestimmungen für die Entwicklung und Lieferung von Individualsoftware
Ergänzend gilt für die Entwicklung und Lieferung von Individualsoftware folgendes:
14.1. Leistungsbeschreibung
Grundlage für die Entwicklung von Individualsoftware ist die schriftliche Leistungsbeschreibung. Diese wird von EDV-College aufgrund der Informationen des Kunden erstellt. Der Kunde hat die Leistungsbeschreibung zu überprüfen und bestätigt durch seine Unterschrift deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Änderungswünsche des Kunden werden nur verbindlich, wenn die Leistungsbeschreibung entsprechend geändert und die Änderungen vom Kunden auf der Leistungsbeschreibung schriftlich bestätigt werden. Im Fall von nachträglichen Änderungswünschen ist EDV-College berechtigt, den damit verbundenen Aufwand gesondert zu verrechnen. Die Lieferzeit ändert sich ebenfalls entsprechend. Für Wartungstätigkeiten ist allenfalls ein gesonderter Wartungsvertrag abzuschließen. Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn EDV-College, die vom Kunden mündlich gemachten Wüsche im Beisein des Kunden dokumentiert und dem Kunden nochmals erklärt, was geliefert wird. Kleinere Kundenwünsche können auch telefonisch von EDV-College entgegengenommen werden.
14.2. Umfang der Lizenzen, Urheberrecht
Das Urheberrecht an der, von EDV-College entwickelten Software, steht EDV-College zu und kann nicht an den Kunden übertragen werden. Der Quellcode wird dem Kunden nicht übergeben und verbleibt bei EDV-College.
EDV-College erteilt dem Kunden die vereinbarte Anzahl von Lizenzen zur Nutzung der Software. Diese Lizenzen gelten, nur für das Gebiet der Republik Österreich und für die vereinbarte Zeit. Die Lizenzen berechtigen den Lizenznehmer lediglich zur Nutzung der Software. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte – in welcherForm auch immer weiterzugeben.
Verletzt oder überschreitet der Kunde die Lizenzrechte, ist er ungeachtet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche der EDV-College, insbesondere auf Unterlassung, Beseitigung und Vernichtung der Eingriffsgegenstände, verpflichtet, einen allfälligen Gewinn aus der Verletzungshandlung herauszugeben und an EDV-College ein angemessenes Entgelt in Höhe des doppelten Lizenzentgeltes zu zahlen.
14.3. Mitwirkungsobliegenheit des Kunden (Testdaten etc)
Soweit das erforderlich ist, hat der Kunde die für die Entwicklung der Software nötigen Informationen, Unterlagen und Daten, wie z.B. Testdaten, zur Verfügung zu stellen.
Mängel der Software sind schriftlich festzuhalten. Hat der Kunde ein Programmabnahmeprotokoll nicht unterfertigt, bzw. sind darin auch keine Mängel festgehalten worden, gilt die Software nach Ablauf von einer Woche ab der Programminstallation als abgenommen.
Unterlässt der Kunde die erforderliche Mitwirkung trotz wiederholter Aufforderung durch EDV-College unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, ist EDV-College berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden den bisherigen Aufwand in Rechnung zu stellen.
14.4. Gewährleistung, Fehlerdefinition
EDV-College haftet dafür, dass die entwickelte Software der Leistungsbeschreibung entspricht. Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Software einen Fehler aufweist, der reproduzierbar ist.
Ein Mangel liegt dann nicht vor, wenn der Fehler auf fehlerhaften oder unrichtigen Daten des Kunden, unsachgemäße Bedienung, geänderte oder zusätzliche Systemkomponenten oder darauf beruht, dass der Echtbetrieb der Software von den Informationen, Dokumentationen und Unterlagen abweicht, die EDV-College für die Entwicklung der Software zur Verfügung gestellt wurden.
EDV-College haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere für Datenverlust. Der Kunde ist verpflichtet, gegen einen allfälligen Datenverlust durch eine entsprechende Datensicherung Vorkehrungen zu treffen. Die Gewährleistungspflicht der EDV-College entfällt, wenn der Kunde, seine Leute oder Dritte im Auftrag des Kunden Änderungen an der Software oder ihrer Installation vorgenommen haben.
14.5. Mängelrügen
Der Kunde hat Mängel der Software unverzüglich zu rügen. Durch Unterfertigung des Programmabnahmeprotokolls gilt die Software als abgenommen und genehmigt. Spätere Mängelrügen gelten in diesem Fall als nicht fristgerecht und verpflichten EDV-College nicht zur Gewährleistung. Unwesentliche Mängel, das sind solche, die den Einsatz der Software im Echtbetrieb nicht verhindern, sind im Programmabnahmeprotokoll festzuhalten und werden von EDV-College unverzüglich behoben, berechtigen den Kunden aber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
15. Installation von Hard- und Software
Die Installation erfolgt durch EDV-College am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit. EDV-College haftet nicht für die verspätete Installation, wenn die vom Kunden zu schaffenden Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Der Kunde ist verpflichtet, den EDV-College Zugang zum Ort der Installation der Hard- und Software zu verschaffen. Ist es notwendig, dass vor der Installation andere technische Voraussetzungen für die Installation geschaffen werden, hat der Kunde diese vor der vereinbarten Lieferzeit herzustellen. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nach, ist EDV-College berechtigt, die dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie insbesondere Wartezeiten gesondert zu verrechnen.
Im Fall der Installation von Software, die der Kunde beistellt, haftet der Kunde dafür, dass EDV-College die Installationsmedien und Anleitungen vollständig übergeben werden. Ist das nicht der Fall, haftet EDV-College nicht für die Installation zur vereinbarten Zeit und ist zudem berechtigt, dem Kunden den dadurch verursachten Mehraufwand zu verrechnen. EDV-College ist in diesem Fall weiters berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.
Gewährleistung und Haftung:
EDV-College haftet bei der Installation für die Einhaltung des Standes der Technik. Im Rahmen der Installation von Standard- oder Fremdsoftware haftet EDV-College nicht für deren Funktionsfähigkeit sondern nur für die ordnungsgemäße Installation.
Bei vom Kunden beigestellter Software gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Kunde verpflichtet sich, die sich aus den Lizenzbestimmungen ergebenden Pflichten gegenüber dem Lizenzgeber einzuhalten und EDV-College im Fall der Nichteinhaltung schad- und klaglos zu halten. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beigestellte Software vor dem Auftrag an EDV-College zur Installation vom Kunden ordnungsgemäß lizenziert wurde und ist verpflichtet, EDV-College schad- und klaglos zu halten, sollte die Software doch nicht ordnungsgemäß lizenziert sein. Stellt sich vor dem Abschluss der Installation heraus, dass die Software nicht ordnungsgemäß lizenziert ist, ist EDV-College berechtigt, die Installation zu beenden und der Kunde ist verpflichtet, die Software ordnungsgemäß zu lizenzieren. Erfolgt die Lizenzierung nicht nachweislich innerhalb der von EDV-College gesetzten, angemessenen, Frist, ist EDV-College berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. EDV-College hat in diesem Fall dennoch Anspruch auf das volle für die Installation vereinbarte Entgelt.
Der Kunde hat vor der Installation eine Datensicherung durchzuführen. EDV-College haftet nicht für Datenverluste im Zusammenhang mit der Installation, es sei denn im Fall groben Verschuldens.
16. Beratung
Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gilt für die Beratung folgendes:
Der Leistungsumfang entspricht der getroffenen Vereinbarung. EDV-College ist berechtigt, die Beratungsleistung durch Mitarbeiter oder Partner zu erbringen. EDV-College hat das ausschließliche, nicht übertragbare Urheberrecht an den Beratungsergebnissen. Der Kunde ist berechtigt, die Beratungsergebnisse und die von EDV-College übergebenen Dokumentationen für eigene Zwecke zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich. Der Kunde darf die Dokumentationen nicht bearbeiten, vervielfältigen, veröffentlichen oder – in welcher Form auch immer – weitergeben.
Der Kunde hat EDV-College Mängel der Beratungsleistung unverzüglich bekannt zu geben. Erfolgt innerhalb von 2 Wochen ab Beendigung der Beratungsleistung und Übergabe einer allfälligen vereinbarten Dokumentation keine Rüge, gilt die Beratungsleistung als vertragskonform erbracht. Spätere Mängelrügen verpflichten EDV-College nicht mehr zur Gewährleistung.
Der Kunde darf die ihm im Zuge der Auftragserfüllung übergebenen Unterlagen und Informationen nur für die Vertragszwecke verwenden. Er muss sie geheim halten und darf sie nicht an Dritte weitergeben, auch nicht unentgeltlich. Sofern Behörden unter Berufung auf gesetzliche Bestimmungen Informationen oder Unterlagen verlangen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, hat der Kunde EDV-College unverzüglich davon zu verständigen, die Weisungen der EDV-College einzuholen und entsprechend diesen Weisungen zu handeln.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder infolge der Änderung der Rechtslage nichtig oder unwirksam werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt für Lücken.
18. Anwendbares Recht
Es gilt Österreichisches Recht und der Verweisungsnormen des in Österreich geltenden Internationalen Privatrechts.
19. Gerichtsstandsvereinbarung
Sofern der Kunde nicht Konsument im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser AGB das sachlich zuständige Gericht für Eisenstadt, vereinbart.
20. Online-Verkauf
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung bzw. Abänderung der übrigen Bestimmungen dieser AGB für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung des Internet über die Web-Site von EDV-College oder per E-Mail abgeschlossen werden, wenn der Kunde Konsument im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist.
Belehrung über das gesetzliche Rücktrittsrechts des Verbrauchers gem. den §§ 5e bis 5h KSchG:
§ 5e.
(1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
§ 5f. Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2).
§ 5g.
(1) Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
1. der Unternehmer die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
2. der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
(2) An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben.
(3) § 4 Abs. 2 und 3 ist anzuwenden.
§ 5h.
(1) Tritt der Verbraucher nach § 5e von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurück, bei dem das Entgelt für die Ware oder Dienstleistung ganz oder teilweise durch einen vom Unternehmer oder in wirtschaftlicher Einheit von einem Dritten (§ 18) gewährten Kredit finanziert wird, so gilt der Rücktritt auch für den Kreditvertrag.
(2) Nach einem Rücktritt vom Kreditvertrag im Sinn des Abs. 1 hat jeder Teil dem anderen die empfangenen Leistungen zu erstatten. Dem Verbraucher können nur die Kosten einer allenfalls erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie der Ersatz der vom Unternehmer oder vom Dritten auf Grund der Kreditgewährung entrichteten Abgaben auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben. Ansprüche gegen den Verbraucher auf Zahlung sonstiger Kosten und von Zinsen sind ausgeschlossen.
21. Verträge mit Konsumenten
Wenn es sich beim Kunden um einen Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes handelt, gelten die Bestimmungen dieser AGB nur soweit sie nicht den zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen.